Öffentliche Publikation
Nachdem die Vogelgrippe in den letzten Monaten in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 30. April 2023.
Als Kontrollgebiet wurde die ganze Schweiz definiert, in welchem gewisse restriktive Vorschriften gelten.
Diese Restriktionen gelten für die Haltung von Hausgeflügel, Schwimmvögeln und Laufvögeln. Auch für Hobbybetriebe gelten die Vorschriften, insbesondere betreffend Auslauf im Freien, Management von Futter- und Tränkestellen sowie Meldepflicht von kranken Tieren.
Mehr informationen finden Sie auch unter: www.alt.gr.ch oder www.blv.admin.ch