Ortsplanung

Zur Ortsplanung gehören die Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Ebene der Gemeinde. Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente zur Ortsplanung der Gemeinde Lumnezia.

Totalrevision der Nutzungsplanung
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Im Zuge der Fusion der ehemaligen Gemeinden Cumbel, Morissen, Vella, Degen, Vignogn, Lumbrein, Vrin und Suraua zur neuen Gemeinde Lumnezia muss auch die Nutzungsplanung angepasst werden. Die Gemeinde Lumnezia ist gegenwärtig daran, diese Aufgabe wahrzunehmen und die acht bestehenden Baugesetze zu harmonisieren und die verschiedenen Bestandteile der Nutzungsplanung anzupassen. Dies erfolgt nach den Vorgaben der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie unter Berücksichtigung des kantonalen Richtplans. Die Gemeinde Lumnezia muss die grosszügig ausgeschiedenen Bauzonen dem künftigen Bedarf anpassen. Gegenwärtig ist die Gemeinde daran, die Grundlagen für die Revision zu erarbeiten.

Räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Lumnezia
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Durch das revidierte Raumplanungsgesetz sowie den überarbeiteten kantonalen Richtplan werden die Grenzen für die kommunale Entwicklung eng gesteckt. Bei ländlichen Gemeinden wie der Gemeinde Lumnezia kann eine Siedlungsentwicklung sogar nur noch über eine Redimensionierung der Bauzonen erfolgen.

Der Gemeindevorstand Lumnezia hat die Planerin Tanja Bischofberger vom Büro Plan-Idee beauftragt, ein räumliches Leitbild für die Gemeinde Lumnezia zu erarbeiten. Der Inhalt kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Das räumliche Leitbild zeigt die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde auf und bildet damit die Grundlage für die kommunale Planung (Ortsplanung).
  • Mit Hilfe dieser Grundlagen und einer partizipativen Mitwirkung der Einwohner (Befragung) wurde das eigentliche Leitbild mit Leitsätzen, Massnahmen und Leitbildplänen erarbeitet.
  • Die Gemeinde Lumnezia entscheidet mit dem räumlichen Leitbild in den Grundzügen, wie sie den Boden in Zukunft nutzen will.
  • Die Leitsätze bilden die gewünschte Entwicklung der Gemeinde ab, die dazugehörenden Massnahmen zeigen, wie diese Leitsätze umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt liegt auf dem Siedlungsgebiet.
  • Die Leitsätze und der Leitbildplan sind behördenverbindlich. Die Massnahmen haben orientierenden Charakter und dienen der Planungsbehörde als Unterstützung der Leitsätze bei den weiteren Ortsplanungsarbeiten.

Das Dokument "Räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Lumnezia" kann im Gemeindehaus in Vella eingesehen oder hier: