Die Stimmberechtigten bilden in ihrer Gesamtheit das oberste Organ der Gemeinde. Als Legislative üben sie ihre Rechte in der Urnengemeinde und an der Gemeindeversammlung aus.
Nachfolgende Gemeindegeschäfte unterliegen der Urnenabstimmung:
- Erlass und Änderung der Gemeindeverfassung;
- Genehmigung und Revision der Gesetze;
- Bewilligung von einmaligen neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 2'000'000.00 sowie von jährlich wiederkehrenden neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 250'000.00;
- Geschäfte über Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundeigentum sowie Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, die CHF 1'000'000.00 übersteigen;
- Erteilung und wesentliche Änderung von Wassernutzungskonzessionen, die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte, welche die Dauer von 30 Jahren übersteigen sowie die Ausübung des Heimfallrechts im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung;
- Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden.