Urnengemeinde

Die Stimmberechtigten bilden in ihrer Gesamtheit das oberste Organ der Gemeinde. Als Legislative üben sie ihre Rechte in der Urnengemeinde und an der Gemeindeversammlung aus.

Nachfolgende Gemeindegeschäfte unterliegen der Urnenabstimmung:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeverfassung;
  • Genehmigung und Revision der Gesetze;
  • Bewilligung von einmaligen neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 2'000'000.00 sowie von jährlich wiederkehrenden neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 250'000.00;
  • Geschäfte über Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundeigentum sowie Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, die CHF 1'000'000.00 übersteigen;
  • Erteilung und wesentliche Änderung von Wassernutzungskonzessionen, die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte, welche die Dauer von 30 Jahren übersteigen sowie die Ausübung des Heimfallrechts im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung;
  • Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden.
E-Voting
Text

Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lumnezia können ab März 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich: www.gr.ch/e-voting/anmelden

Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.

Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch
 

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