Für das Gewinnen von Kristallen und Mineralien ist eine Bewilligung des Gemeindevorstandes erforderlich. Die Bewilligung ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Es werden Jahres- und Wochenbewilligungen erteilt. Wochenbewilligungen sind auf jährlich zwei Bewilligungen pro Person beschränkt.
Hier gelangen Sie zum Formular für die Bestellung vom Strahlerpatent.
Gesetz
Patente 2025
Liste der Personen, welche im Jahr 2025 ein Jahrespatent erhalten haben (gemäss Art. 8 des Strahlergesetzes für die Gemeinde Lumnezia):
- A1/2025: Bolz Matthias, Pforten, OALM751
- A2/2025: Willi Joachim, Waltenhofen, OAJW68
- A3/2025: Flepp Lucas, Schluein, GR160976
- A4/2025: Dickenmann Luzi, Siat, GR32375
- A5/2025: Flepp Michael, Lumbrein, GR33305