Für das Gewinnen von Kristallen und Mineralien ist eine Bewilligung des Gemeindevorstandes erforderlich. Die Bewilligung ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Es werden Jahres- und Wochenbewilligungen erteilt. Wochenbewilligungen sind auf jährlich zwei Bewilligungen pro Person beschränkt.
Hier gelangen Sie zum Formular für die Bestellung vom Strahlerpatent.