Zuzug/Anmeldung

Personen, welche in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus in Vella melden oder den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH anmelden, sofern die bisherige Wohngemeinde den Dienst anbietet.

Bei persönlicher Anmeldung bitte vorgängig das Anmeldeformular ausfüllen.

Generelle Informationen für Neuzuziehende im Kanton Graubünden.

Schweizerische Staatsangehörige (Niederlassung)
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Heimatschein
  • Familienausweis (ausgenommen ledige Personen)
  • Krankenkassennachweis
  • Gültige Identitätskarte oder Reisepass


Wichtig: Der Zuzug aus dem Ausland muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle am Schalter gemeldet werden. Die elektronische Zuzugsmeldung ist in diesem Fall nicht möglich!

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Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Staaten)
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültige Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • Bei Arbeitnehmenden: Formular A1 durch Arbeitgeber

Wichtig: Ab sofort besteht die Möglichkeit, Gesuche (Formulare A1, A2, B1, B2 sowie die Verfallsanzeigen EU/EFTA und Drittstaaten) auf elektronischem Weg über den Online-Schalter direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) Graubünden einzureichen. Den Link dazu finden Sie hier.

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Ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten)
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Zuzug innerhalb des Kantons Graubünden:
Die Anmeldung müssen Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus in Vella vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch unter eUmzugCH (sofern dies die jetzige Wohngemeinde anbietet) melden.
 

Achtung: Zuzug ausserhalb des Kantons Graubünden
Bitte melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus in Vella.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültige Identitätskarte oder Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • Bei Arbeitnehmenden: Formular B1 durch Arbeitgeber

Wichtig: Ab sofort besteht die Möglichkeit, Gesuche (Formulare A1, A2, B1, B2 sowie die Verfallsanzeigen EU/EFTA und Drittstaaten) auf elektronischem Weg über den Online-Schalter direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) Graubünden einzureichen. Den Link dazu finden Sie hier.

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WochenaufenthalterInnen
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Wenn Sie beabsichtigen, sich nur befristet in der Gemeinde Lumnezia aufzuhalten, melden Sie sich bitte ebenfalls innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus.

Folgende Unterlage ist erforderlich:

  • Wohnsitzausweis/Heimatausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
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