Ortsplanung

Zur Ortsplanung gehören die Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Ebene der Gemeinde. Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente zur Ortsplanung der Gemeinde Lumnezia.

Totalrevision der Nutzungsplanung
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Im Zuge der Fusion der ehemaligen Gemeinden Cumbel, Morissen, Vella, Degen, Vignogn, Lumbrein, Vrin und Suraua zur neuen Gemeinde Lumnezia muss auch die Nutzungsplanung angepasst werden. Die Gemeinde Lumnezia ist gegenwärtig daran, diese Aufgabe wahrzunehmen und die acht bestehenden Baugesetze zu harmonisieren und die verschiedenen Bestandteile der Nutzungsplanung anzupassen. Dies erfolgt nach den Vorgaben der Revision des Raumplanungsgesetzes sowie unter Berücksichtigung des kantonalen Richtplans. Die Gemeinde Lumnezia muss die grosszügig ausgeschiedenen Bauzonen dem künftigen Bedarf anpassen. Gegenwärtig ist die Gemeinde daran, die Grundlagen für die Revision zu erarbeiten.

Pläne

Räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Lumnezia
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Durch das revidierte Raumplanungsgesetz sowie den überarbeiteten kantonalen Richtplan werden die Grenzen für die kommunale Entwicklung eng gesteckt. Bei ländlichen Gemeinden wie der Gemeinde Lumnezia kann eine Siedlungsentwicklung sogar nur noch über eine Redimensionierung der Bauzonen erfolgen.

Der Gemeindevorstand Lumnezia hat die Planerin Tanja Bischofberger vom Büro Plan-Idee beauftragt, ein räumliches Leitbild für die Gemeinde Lumnezia zu erarbeiten. Der Inhalt kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Das räumliche Leitbild zeigt die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde auf und bildet damit die Grundlage für die kommunale Planung (Ortsplanung).
  • Mit Hilfe dieser Grundlagen und einer partizipativen Mitwirkung der Einwohner (Befragung) wurde das eigentliche Leitbild mit Leitsätzen, Massnahmen und Leitbildplänen erarbeitet.
  • Die Gemeinde Lumnezia entscheidet mit dem räumlichen Leitbild in den Grundzügen, wie sie den Boden in Zukunft nutzen will.
  • Die Leitsätze bilden die gewünschte Entwicklung der Gemeinde ab, die dazugehörenden Massnahmen zeigen, wie diese Leitsätze umgesetzt werden können. Der Schwerpunkt liegt auf dem Siedlungsgebiet.
  • Die Leitsätze und der Leitbildplan sind behördenverbindlich. Die Massnahmen haben orientierenden Charakter und dienen der Planungsbehörde als Unterstützung der Leitsätze bei den weiteren Ortsplanungsarbeiten.

Das Dokument "Räumliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Lumnezia" kann im Gemeindehaus in Vella eingesehen oder hier:

Weitere Informationen
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Im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Lumnezia im ersten Quartal 2017 bei den Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzern eine Umfrage durchgeführt. Erfreulicherweise haben nicht weniger als 1002 Personen den Fragebogen ausgefüllt. Die Gemeinde bedankt sich bei allen, die an der Befragung teilgenommen haben.

Anlässlich des Neujahrsapéro der Gemeinde am 1. Januar 2018 hat Gemeindepräsident Duri Blumenthal die Resultate der Umfrage vorgestellt. Zusammenfassend können folgende Aussagen gemacht werden: Zwei Drittel der Teilnehmenden sind Zweitwohnungsbesitzer. Bei der Altersstruktur fällt ins Auge, dass 64 Prozent der Befragten zwischen 31 und 65 Jahre alt sind. 32 Prozent sind älter als 65 und lediglich 3 Prozent sind zwischen 19 und 30 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen liegt gerade noch bei einem Prozent. 97 Prozent fühlen sich in der Gemeinde wohl. Auch wenn die einzelnen Dörfer die Frage nach einem lebendigen Dorfkern unterschiedlich gewichten, betrachtet doch die überwiegende Mehrheit diesen Punkt als sehr wichtig. Die Erhaltung der alten Ställe wird als bedeutend taxiert. Über 62 Prozent befürworten, die alten Ställe als Bauplätze für Einheimische zur Verfügung zu stellen, jedoch nur 55 Prozent wollen diese als Zweitwohnungen umbauen lassen. Bei den Angeboten für Jugendliche und Kinder besteht ein Defizit. Dies ist die einzige Frage, welche eine Mehrheit von 53 Prozent als unbefriedigend beantwortet hat.

Die Ergebnisse der Umfrage werden der Gemeinde Lumnezia als Grundlage und Wegweiser für die geplante Totalrevision der Nutzungsplanung dienen.