In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 6. Oktober 2023 beschlossenen projektbezogenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand
Teilrevision der Ortsplanung Cascharia Lumbrein
Auflageakten Ortsplanung
Zonenplan 1:500 Lumbrein, Teilrevision Cascharia
Genereller Erschliessungsplan 1:500 Lumbrein, Teilrevision Cascharia
Planungs- und Mitwirkungsbericht Cascharia Lumbrein
Auflagefrist
30 Tage (vom 31. Oktober bis 01. Dezember 2025)
Auflageort/Zeit
Gemeindekanzlei während der Öffnungszeiten
Planungsbeschwerden
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.