Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Öffentliche Publikation
Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 18. November 2025 mit Beschluss Nr. 814/2025 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) den von der Gemeindeversammlung am 08. August 2025 beschlossenen Zonenplan 1:1'000 Vella, Erweiterung Fussballplatz Parz. 4597, mit der Anweisung, die Gefahrenzonen gemäss aktuellem Plan der Gefahrenkommission bei nächster Gelegenheit in der Ortsplanung umzusetzen, genehmigt.

Der genehmigte Zonenplan und der vollständige Regierungsbeschluss (RB) liegen ab Freitag, 05. Dezember 2025, zur Einsicht bei der Gemeindekanzlei auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Gegen die darin enthaltene Anweisung kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.