Erhöhung Gästetaxen per 01. Januar 2026
Die Gemeinden Breil/Brigels, Ilanz/Glion, Lumnezia und Obersaxen Mundaun, welche eine gemeinsame Tourismusdestination bilden, haben per 01. Januar 2015 kommunale Gesetze und Verordnungen über Gäste- und Tourismustaxen eingeführt. Diese bilden die Grundlage für die Erhebung der Gäste- und Tourismustaxen. Dank den Einnahmen konnten die Tourismusinvestitionen in den vergangenen zehn Jahren erhöht und das Gästeangebot ausgebaut werden. Dies kommt unseren Gästen zugute, jedoch auch der Gemeindebevölkerung. In den vergangenen zehn Jahren ist jedoch auch die Teuerung gestiegen. Die Veränderung des Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) betrug von März 2014 bis April 2025 insgesamt plus 6.4%. Damit das Angebot weiterhin auf dem aktuellen Niveau gehalten und noch weiter ausgebaut werden kann, ist es notwendig, die Teuerung auszugleichen.
Daher hat der Gemeindevorstand Lumnezia beschlossen, die Gästetaxen zu erhöhen und mit den anderen Gemeinden der Tourismusdestination zu harmonisieren, sowie ab dem 01. Januar 2026 den Art. 7 «Bemessung der Gästetaxe» wie folgt anzupassen:
«Die Ansätze für die einzelne Gästetaxen und die verschiedenen Pauschalen betragen:
a. Die Gästetaxe beträgt pro Übernachtung 3.20 Franken.
b. Die als Jahrespauschale bei Beherbergern in Rechnung gestellte Gästetaxe beträgt:
1. Hotels pro Zimmer 475 Franken;
2. Ferienwohnungen pro Quadratmeter Nettowohnfläche 9.50 Franken;
3. Privatzimmer pro Zimmer 143 Franken;
4. Gruppenunterkünfte pro Schlafplatz 63 Franken;
5. Campingplätze pro Stellplatz 120 Franken.
c. Die obligatorische Jahrespauschale für Eigennutzung beträgt pro Quadratmeter Nettowohnfläche und Jahr 8.50 Franken.»
Der Gemeindevorstand Lumnezia