Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente über die Erneuerung der Gebäudeadressen im gesamten Gemeindegebiet.
Publikationen
Um was geht es?
Die Gebäudeadressierung in der Gemeinde Lumnezia entspricht nicht mehr den gültigen Vorgaben von Bund und Kanton.
Es besteht heute keine zusammenhängende, strassenweise Adressierung. Die Gebäude sind zurzeit zu sogenannten "benannten Gebieten" zusammengefasst.
Die Gebäudenummerierung basiert noch auf den Assekuranznummern der Gebäudeversicherung des Kantons (GVG) anstelle einer fortlaufenden Nummerierung.
Mit dem vorliegenden Projekt wird die Adressierung in der ganzen Gemeinde vereinheitlicht und in eine gesetzeskonforme Adressierung überführt. Die Gemeinde verfolgt dabei den Ansatz der strassenweisen Adressierung mit ungerader Nummerierung an der linken Seite und gerader Nummerierung an der rechten Seite.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Bund
431.01 Bundesstatistikgesetz (BstatG), Art. 10, Abs. 3bis
431.841 Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR), Art. 4 und Art. 8, Abs. 2
510.625 Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV), Art. 25, 26b
Gemäss Art. 25 GeoNV 25 gilt:
1 Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt.
2 Benannte Gebiete dürfen verwendet werden, wenn keine Strassen, Wege oder Plätze bestehen, die benannt werden können.
3 Die Schreibweise der Strassennamen, die Elemente der geografischen Namen der amtlichen Vermessung übernehmen, wird auf regionaler Ebene harmonisiert.
Was sind die Vorteile dieser neuen Adressierung?
- Eine logische, strassenweise Adressierung vereinfacht die Auffindbarkeit.
- Mehraufwand und Fehlleitungen von Post, Lieferanten etc. entfallen.
- Blaulichtorganisationen wie Polizei-, Rettungsdienste, Feuerwehr, … werden nicht fehlgeleitet (wichtiger Zeitgewinn).
- Gäste und Auswärtige finden sich besser zurecht (logische Adressen und Beschilderung).
- Die Assekuranznummern der GVG werden in den nächsten Jahren wegfallen. Der administrative Aufwand der Gemeinde für die Adressierung wird geringer.
Sind die Auflage-Akten auch online zugänglich?
Die Auflagepläne (Lokalisationspläne der Dorfgebiete, Übersichtspläne der Landwirtschafts- und Berggebiete, Verzeichnis der Strassennamen) sind auf der Homepage der Gemeinde www.lumnezia.ch aufgeschaltet.
Wie geht es weiter?
Nach Abschluss des Rechtsverfahrens (öffentliche Auflage, evtl. Bereinigung der Einsprachen)
wird die Adressierung voraussichtlich per 01. November 2026 eingeführt.
Sie erhalten rechtzeitig weitere Informationen zur neuen Beschilderung sowie ein Schreiben für die kostenlose Adressanpassung beim Strassenverkehrsamt und Handelsregister.
Haben Sie Fragen?
Gerne nehmen wir Ihre Fragen auch telefonisch entgegen. Sie erreichen uns wie folgt:
Gemeindeverwaltung Lumnezia, Palius 32D, 7144 Vella, Tel. 081 920 60 07